
Am vergangenen Mittwoch hatten sich Kanzlerin Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder im Umgang mit der Coronapandemie darauf geeinigt, dass Großveranstaltungen bis einschließlich 31. August 2020 nicht stattfinden sollen. In der Infektionsdynamik spielten sie eine große Rolle, lautet die Begründung im gemeinsamen Beschluss.
Konkrete Regelungen wie etwa zur Anzahl der Teilnehmer werden von den Bundesländern selbst getroffen. Mit Schleswig-Holstein hat sich nun das erste Bundesland zum Eventverbot geäußert.Wir haben uns verständigt, dass wir als Größenordnung für Veranstaltungen bis zu 1.000 Teilnehmer festlegen“, fasste Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) am vergangenen Donnerstag zusammen. Events mit einer höheren Besucherzahl seien bis zum 31. August verboten. Wie Veranstaltungen mit weniger Teilnehmern in den nächsten Monaten durchgeführt werden könnten, würde man bis zum 30. April beschreiben. Günther erklärte diesbezüglich einen Stufenplan entwickeln zu wollen, wie solche Ereignisse zwischen dem 03. Mai und 31. August wieder ermöglicht werden könnten. Überlegungen seien z. B. auf Locations mit weitaus größeren Besucherkapazitäten zu wechseln. Wichtig sei, dass während der Veranstaltung die geltenden Hygieneregeln und Kontaktbeschränkungen eingehalten werden könnten. In der Verordnung sollen konkrete Regelungen für Konzerte, Theateraufführungen und Sportveranstaltungen getroffen werden. Die maximalen Zahlen würden dabei an die weitere Corona-Entwicklung angepasst, so Günther. Weiter sei klar, es werde definitiv nicht gleich zu Maibeginn Veranstaltungen mit 1.000 Besuchern geben.
(Quelle: https://www.events-magazin.de/)