Warum der Name für einen alkoholfreien Wein? Die Herstellung von entalkoholisiertem Wein und Sekt ist in Deutschland gesetzlich geregelt. §47 der Deutschen Weinverordnung regelt explizit die Bestimmungen für entalkoholisierte Weine. Danach müssen entalkoholisierte Weine zuerst gekeltert und danach durch den Entzug von Alkohol gewonnen werden. Deshalb heißt es für §47, die einzige Frankfurter Marke für entalkoholisierten Wein und Sekt: Der Wein ist Gesetz. Und Geschichte: Circa 2015 entstand in New York die neue Bewegung „Sober curious“. In Frankfurt sagen wir dazu „Nüchtern, aber neugierig“. Diese neue Alkoholfreiheit beruht auf Achtsamkeit oder, wie es so schön auf Englisch heißt: Mindfulness. Achtsamkeit hat inzwischen die meisten Bereiche unseres Lebens erreicht. Achtsam leben, denken, arbeiten und essen. Und dazu gehört auch das Mindful drinking. Hinter §47 steckt der Frankfurter Oliver Hesse, der neun Sorten entalkoholisierter Weine und Sekte anbietet: §47 Blanc de Blanc, §47 Riesling, §47 Sauvignon Blanc, §47 Rosé, §47 Rouge de Rouge, §47 Pearly Lady/Secco, §47 Cuvée Blanc Mousseux, §47 Cuvée Rosé Mousseux, §47 Adventsglühen Rot und §47 Adventsglühen Weiß. Lecker und süffig und unbedenklich!
>> erhältlich im Handel und gehobener Gastronomie, Paragraph47.de