Schön am Main chillen, Freund:innen treffen, einen Joint rauchen … Seit 1. April 2024 ist das neue Cannabisgesetz in Kraft. Erwachsene können nun legal Cannabis konsumieren. Allerdings gibt es dafür Regeln, die der Gesetzgeber für den Konsum, Kauf, Anbau und Besitz von Cannabis festgelegt hat. Was nach Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit erlaubt und verboten ist, auf einen Blick.
Redaktion: Heidi Zehentner, Quelle: Drogen- und Pressereferat Frankfurt
Menschen ab 18 Jahren …
- dürfen Cannabis legal konsumieren
- dürfen unterwegs bis zu 25 Gramm Cannabis bei sich tragen
- dürfen daheim bis zu 50 Gramm Cannabis besitzen
- dürfen pro Person bis zu drei Cannabispflanzen selbst anbauen
- dürfen ab dem 1. Juli 2024 Mitglied in einer Anbauvereinigung werden und erhalten dort legal eine festgelegte Menge Cannabis
- dürfen Cannabis-Samen aus anderen EU-Ländern bestellen oder ab dem 1. Juli 2024 persönlich bei Anbauvereinigungen kaufen
Verboten ist …
- Cannabis darf nicht an andere weitergegeben oder von anderen angenommen werden – auch wenn dies kostenlos unter Freunden oder Verwandten geschieht. Es ist auch verboten, einen Joint weiterzureichen.
- Cannabis darf nicht auf dem Schwarzmarkt gekauft oder verkauft werden.
- Cannabis darf nicht genommen werden, wenn Kinder und Jugendliche in der Nähe sind.
- Cannabis darf nicht in Sichtweite von Schulen, Spielplätzen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Sportstätten und Anbauvereinigungen genommen werden.
- Zwischen 7 und 20 Uhr darf Cannabis nicht in Fußgängerzonen konsumiert werden.
- Unter dem Einfluss von Cannabis ist die Teilnahme am Straßenverkehr verboten. Auch wenn der Konsum schon einige Stunden zurückliegt, kann es aufgrund des aktuellen Grenzwerts zu einer Strafe kommen.
Artur Schroers, Leiter des Frankfurter Drogenreferats
Ein wichtiger Punkt des neuen Cannabisgesetzes ist der Kinder- und Jugendschutz: Für Minderjährige bleibt Cannabis weiterhin verboten. Jugendliche, die dennoch mit einem Joint erwischt werden, haben aber in der Regel keine strafrechtlichen Konsequenzen mehr zu befürchten. Alles, was Erwachsenen in Bezug auf Cannabis erlaubt ist, gilt auch bei Jugendlichen nicht mehr als kriminelle Handlung. „Wir versprechen uns davon, dass Cannabis kein Tabuthema mehr ist und sich Jugendliche ohne Scheu an Beratungsstellen wenden können oder auch offen mit Beratungslehrkräften an Schulen über das Thema sprechen können“, sagt Dr. Artur Schroers, Leiter des Drogenreferats Frankfurt. Es sei begrüßenswert, dass nun Cannabis unter staatlich kontrollierten Bedingungen an Erwachsene zu Genusszwecken abgegeben würde, anstatt dass sich Konsumierende Substanzen auf dem kriminellen Schwarzmarkt bei Dealern beschaffen müssten. „Konsumierende würden entkriminalisiert, entstigmatisiert und müssten sich bei staatlich zertifiziertem Cannabis nicht über Verunreinigungen oder dergleichen sorgen.“ Eine kontrollierte Abgabe würde erstmals eine Qualitätskontrolle und Transparenz über den THC-Gehalt ermöglichen. Mit staatlichen Vergabestellen oder lizensierten Fachgeschäften könnte auch der Jugend- und Gesundheitsschutz deutlich verbessert werden. Vor diesem Hintergrund begrüße das Drogenreferat Frankfurt das neue Cannabis-Gesetz und bereite sich auf eine wachsende Beratungsnachfrage vor. Natürlich gäbe es Stimmen, so Schroer, die in einer Cannabis-Legalisierung eine neue Drogenwelle sehen wollen. Aber wer nach Kanada oder in die USA schaut, würde erkennen, dass die Zahl der konsumierenden Jugendlichen durch die Legalisierung nicht gestiegen sei. „Mich stört an der Debatte immer wieder die juristische Schere in den Köpfen bei der Bewertung der Schädlichkeit einzelner Substanzen, was auch die Unterscheidung nach vermeintlich harten und weichen Drogen betrifft. An den Folgen von Alkoholkonsum sterben jährlich weit mehr Menschen als an den Folgen vieler anderer Suchtmittel. Doch in unserer Gesellschaft war es eben über Jahrzehnte so, dass Tabak und Alkohol als Genussmittel angesehen wurden und alles andere ‚Teufelszeug‘ ist. Gleich ob legal oder illegal – die Gefährdungseinschätzung sollte sich weniger nach juristischen Bewertungen, sondern mehr nach dem tatsächlichen toxikologischen, sozialen und individuellen psychosozialen Risikopotenzial ausrichten.“
Prävention und Beratung
Bereits jetzt finanziert das Drogenreferat Angebote der Frankfurter Fachstelle für Prävention, die mit Informationsveranstaltungen, Workshops, Elternabenden oder Fortbildungen zum Thema Cannabis in Schulen und Einrichtungen der Jugendhilfe aktiv ist. Das Gleiche gilt für spezielle Angebote zum Thema Cannabis in den Drogenberatungsstellen. Ein Beispiel ist das Programm CaBs, das sich an Jugendliche und junge Erwachsene richtet, die regelmäßig und intensiv Cannabis konsumieren. Beraten werden ebenfalls Angehörige, Mitarbeitende an Schulen, Ausbildungsstellen und Einrichtungen der Jugendhilfe.
Der Verein BASIS greift das Thema Cannabis mit dem Projekt Safe Party People auf, das mit Info- und Safer-Use-Angeboten zur Stelle ist, wo sich Jugendliche und junge Erwachsene zum Feiern und Chillen treffen.
Frankfurt hat dank der jährlichen Schüler:innenbefragung im Zuge der Drogentrendstudie MoSyD seit 2002 im Blick, dass Cannabis bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen die am häufigsten genommene illegale Substanz ist. Die Stadt Frankfurt habe mit entsprechenden Angeboten darauf reagiert, so Drogenreferatsleiter Artur Schroers. „Mit der Teillegalisierung von Cannabis wird der Bedarf an Aufklärung, Beratung und Prävention steigen“, schätzt Schroers: „Wir hoffen, dass uns Bund und Land jetzt mit zusätzlichen Mitteln und Projekten zur Prävention unterstützen.“
Die Bubatzkarte
Wo darf gekifft werden, wo nicht? Die sogenannte „Bubatzkarte" (bubatzkarte.de) für Cannabis-Konsumenten in Frankfurt soll es den Konsument:innen aufzeigen. Ohne Gewähr! Die „Bubatzkarte" wurde von Cannabis-Liebhaber:innen erstellt, um einen Überblick darüber zu geben, wo in Frankfurt das Kiffen erlaubt ist und wo man die Tüte besser in der Tasche lassen sollte. Bereiche, in denen das Kiffen nach wie vor verboten ist, sind auf der Karte rot markiert. So bleibt der Konsum etwa am Untermainkai rund um die Untermainbrücke verboten. Auf der gegenüberliegenden Mainseite ist es hingegen erlaubt. Auch am Untermainkai Richtung Holbeinsteig sowie zwischen Alter Brücke und Ignatz-Bubis-Brücke darf geraucht werden. In der Altstadt, im Bahnhofsviertel und an der Konstablerwache gibt es ebenfalls wenig bis keine roten Zonen. In Fußgängerzonen gilt zwischen 7 und 20 Uhr sowie im Bereich sogenannter Cannabis Social Clubs und deren Sichtweite ein Verbot des Konsums, was vor allem dem Jugendschutz dient. Also genau schauen, ob man trotz Cannabisteillegalisierung nicht doch belangt werden kann. Und auch nachdenken, ob man nicht andere gefährdet.