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Ist das Vertrauensverhältnis einmal zerstört, kann es kaum wieder gekittet werden. Sowohl im Privaten als auch im Berufsleben kann man in Situationen geraten, aus denen man sich ohne fremde Hilfe kaum befreien kann. Ein Privatermittler einer Detektei kann in solchen ausweglosen Fälle helfen. Allerdings sollten Sie tatsächlich einiges bedenken, wenn Sie eine Detektei in Frankfurt beauftragen.
Privatdetektiv kein geschützter Beruf
In Frankfurt bieten gleich mehrere Dutzend Detekteien ihre Dienste an. Doch wie hier die Richtige finden. Hinzu kommt außerdem noch, dass der Beruf nicht gesetzlich geschützt ist. Jeder, der sich dazu entschließt, kann ihn ohne größere Hürden ausüben. Ein gültiges Führungszeugnis sowie ein formloser Antrag beim örtlichen Gewerbeamt reichen aus. Eine spezielle Berufsausbildung oder ein Abschluss werden nicht verlangt. Bestimmte offizielle Zertifikate von Industrie- und Handelskammern können aber helfen, die richtige Wahl zu treffen. Einige dieser Kammern bieten zusammen mit der Zentralstelle für die Ausbildung im Detektivgewerbe (ZAD) spezielle Kurse an. Dort werden wichtige Grundlagen für die Arbeit von Privatermittlern vermittelt. Bei der Auswahl ihres Ermittlers sollten Sie in jedem Fall prüfen, ob der Detektiv Mitglied in einer der Berufsverbände ist. Allerdings haben diese je nur wenige Hundert Mitglieder. Ebenfalls ein Hinweis für einen vertrauensvollen Privatermittler können auch Mitgliedschaften Berufsverbänden wie dem Bundesverband Deutscher Detektive e.V. sein.
Kosten im Blick behalten!
Privatdetektive arbeiten meist allein oder mit freien Mitarbeitern. Das Honorar wird nach dem Umfang des Einsatzes, den Arbeitsstunden sowie dem eingesetzten Personal berechnet. Üblich sind Stundensätze von 50 Euro und deutlich mehr. Damit das Honorar nicht ins Uferlose steigt, sollten Klienten deshalb schon im Vorfeld ein maximale Summe ausmachen. Sollte das Geld nicht reichen, wird der Auftrag vorerst abgebrochen und es muss nachverhandelt werden.
Auch Spesen, Kilometergeld sowie Feiertags- oder Nachtzuschläge können sich summieren. Für manche Leistungen können auch pauschale Summen vereinbart werden. Auch das kann die Kosten überschaubar halten.
Kunden müssen das Honorar übrigens auch zahlen, wenn das gewünschte Ermittlungsergebnis nicht erzielt werden konnte. Das Erfolgsrisiko trägt immer der Auftraggeber. Das heißt in jedem Fall Rechnung bezahlen auch bei Nichterfolg!
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Kosten für den Privatdetektiv von der Steuer absetzen. Private Kunden können Sie unter außergewöhnlichen Belastungen geltend machen. Wer mit den Ergebnissen aus Privatermittlungen einen Gerichtsprozess gewinnt, kann sich das eingesetzte Geld vom Prozessgegner zurückholen.
Enge Grenzen für Privatdetektive
Einem Privatermittler werden bei seiner Arbeit enge Grenzen gesetzt. Sie erkennen einen vertrauenswürdige Detektiv vor allem daran, dass er Ihnen das auch erklärt. Ein Privatdetektiv darf zum Beispiel keine Mikrofone oder Wanzen zum Abhören verwenden. Er darf auch keine Türen aufbrechen, in Wohnungen einsteigen oder Leibesvisitationen durchführen. Die heimliche Beobachtung einer Person in ihrem privaten Wohnung ist rechtswidrig. Gleiches gilt auch für Video- und Fotoaufnahmen aus dem privaten Bereich. Sie stellen einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte dar. Hier kann jedoch abgewogen werden, was schwerer wiegt. Nämlich einerseits die Belange des Abgebildeten oder die Interessen des Arbeitgebers. Auch hier ist es wichtig, dass der Privatdetektiv sein Fach versteht. Diese Ermittlungsmethoden sind ausschließliche der Polizei und der Justiz vorbehalten. Verlangt ein Kunde solche Methoden, muss der Privatermittler diese ablehnen.
Sie würden ohnehin nicht viel nutzen. Denn unrechtmäßig ermittelte Informationen fallen bei Gericht gnadenlos durch. Schlimmer noch, Klienten könnten selbst vor Gericht landen. Wegen Anstiftung oder Beihilfe zu einer Straftat.
Einzig Firmen haben mehr Ermittlungsfreiheiten, doch auch die sind begrenzt. Wenn ein Unternehmer einen seiner Mitarbeiter beispielsweise der Industriespionage verdächtigt, können heimliche Videoaufnahmen in der Werkhalle oder im Büro zulässig sein.
Verdeckte Überwachungsaufnahmen in Unternehmen hat das Bundesarbeitsgericht jedenfalls nicht in allen Fällen als rechtswidrig angesehen. Eine Überwachung könnte gerechtfertigt sein, wenn das jeweilige Unternehmen überwiegend schutzbedürftige Interessen daran hat, heißt es in der Begründung.