Mit Veröffentlichung der neuen Coronavirus-Testverordnung besteht seit Montag, 8. März 2021, für alle Bürgerinnen und Bürger, auch wenn sie keine Symptome einer COVID-19-Erkrankung haben, der Anspruch, sich einmal pro Woche durch einen kostenlosen Antigen-Schnelltest auf eine mögliche SARS-CoV-2-Infektion testen zu lassen. Die Tests können bereits jetzt von niedergelassenen Ärzten mit Kassensitz sowie von den Testzentren der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen durchgeführt werden. „Mit der heute veröffentlichten Allgemeinverfügung zur Bürgertestung setzen wir in Frankfurt den vom Bund formulierten Testanspruch um. Leistungserbringerinnen und -erbringer wie Apotheken, Zahnarztpraxen, medizinische Labore und Hilfsorganisationen in Frankfurt sind nun allgemein beauftragt, kostenlose Corona-Schnelltests durchzuführen. Wir gehen davon aus, dass viele der jetzt Beauftragten auch tatsächlich diese kostenlose Schnelltest anbieten. Sollte die Nachfrage das Angebot übersteigen, sind wir kurzfristig in der Lage, weitere Beauftragungen auszusprechen. Damit haben die Frankfurter Bürgerinnen und Bürger einen einfachen und schnellen Zugang zu den Testungen“, sagt Gesundheitsdezernent Stefan Majer. Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration hat eine erste Übersicht über die bisher gemeldeten Anlaufstellen für kostenlose Corona-Schnelltests für Bürgerinnen und Bürger in Hessen auf seiner Website eingestellt. Diese ist nach Postleitzahlengebieten gegliedert und wird regelmäßig aktualisiert. Weitere Infos gibt es unter hessenlink.de/HMSI94 im Internet. „Bei einem positiven Testergebnis wird ein PCR-Test zur Bestätigung des Schnelltestergebnisses empfohlen. Der Verweis an die dafür geeigneten Testzentren obliegt den Stellen, die den Schnelltest durchgeführt haben“, sagt Dr. Udo Götsch, Infektiologe am Frankfurter Gesundheitsamt. Im Gesundheitsamt selbst werden keine kostenlosen Antigen-Schnelltests durchgeführt. Von Selbsttestungen bei fehlender Expertise rät das Gesundheitsamt ab. Das positive Ergebnis eines Selbsttests führt zur Verpflichtung, sich selbst zu isolieren und zur Bestätigung des Ergebnisses, nach Absprache mit dem Hausarzt oder der Hausärztin, einen PCR-Test durchführen zu lassen.
Gesundheitsdezernent Majer informiert über kostenlose Corona-Schnelltests
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