
Flugverspätung im Urlaub: So setzen Sie Ihre Entschädigungsansprüche nach EU 261/2004 durch
Wenn Sie sich auf eine Reise begeben, hoffen Sie natürlich, dass alles glattläuft und Ihr Flug pünktlich ist. Aber wie sollten Sie reagieren, wenn es unerwartete Verzögerungen oder sogar eine Annullierung Ihres Flugs gibt? Glücklicherweise können Sie auf die europäische Verordnung EU 261/2004 zurückgreifen, um Ihre Rechte als Passagier geltend zu machen. In diesem Artikel werden wir uns damit befassen, was genau in der Verordnung enthalten ist und wie Sie Ihren Anspruch auf Entschädigung durchsetzen können.
Was ist die Verordnung EU 261/2004?
Die europäische Fluggastrechteverordnung, auch als Verordnung (EG) Nr. 261/2004 bekannt, ist ein Rechtssystem, das Passagieren der Europäischen Union ihre Rechte gewährt, falls sie Opfer von verspäteten oder annullierten Flügen werden. Mit dieser Verordnung soll eine faire und angemessene Entschädigung für Passagiere gewährleistet werden.
Wann haben Sie Anspruch auf Entschädigung?
Der Grundsatz der Verordnung ist, dass alle Flüge von einem europäischen Abflughafen zu einem anderen EU-Flughafen oder zu einem Nicht-EU-Flughafen innerhalb der EU, unabhängig davon, ob es sich um einen Inlandsflug oder internationalen Flug handelt, den Regeln unterliegen. Wenn Ihr Flug mindestens drei Stunden später als geplant ankommt und die Verspätung nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, haben Sie Anspruch auf Entschädigung.
Welche Ansprüche bestehen bei verspäteter Ankunft?
Abhängig davon, wie spät Ihr Flug landet, können Sie folgende Entschädigung erhalten:
- Wenn der Flug mehr als drei Stunden später als geplant ankommt - 250 Euro für Flüge bis zu 1.500 km;
- Wenn der Flug mehr als drei Stunden später als geplant ankommt - 400 Euro für Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km;
- Für alle anderen Flüge mit einer An- oder Abreise aus dem EU-Raum, unabhängig von der Entfernung, beträgt die Entschädigung 600 Euro pro Passagier.
Welche Ansprüche bestehen bei verspäteter Abreise?
Genau wie bei der Ankunft haben Sie Anspruch auf Entschädigung, wenn Ihr Flug mehr als drei Stunden verspätet abgeflogen ist. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Entfernung des Flugs und beträgt:
- 250 Euro für alle Flüge bis zu 1.500 km;
- 400 Euro für Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km;
- 600 Euro für alle anderen Flüge innerhalb oder außerhalb der EU mit einer An- oder Abreise aus dem EU-Raum.
Wie ist der Anspruch auf Entschädigung durchzusetzen?
Je nach Airline unterscheiden sich die Verfahren zur Durchsetzung Ihrer Entschädigungsansprüche. Manche Airlines bieten ein Online-Verfahren an, auf dem Sie Ihre Ansprüche melden und verfolgen können. Für andere Airlines müssen Sie sich jedoch direkt an das Kundenservice-Team wenden oder einen Anwalt einschalten. Eine weitere Option ist es, professionelle Unterstützung von Allright.de in Anspruch zu nehmen, einer spezialisierten Entschädigungs- und Beratungsplattform für Fluggäste. Hier erhalten Sie Unterstützung bei der Ermittlung Ihrer Ansprüche, bei der Dokumentation und Aufbereitung der notwendigen Unterlagen sowie beim kompletten Prozess bis hin zur Auszahlung Ihrer Entschädigung.
Es ist wichtig zu verstehen, dass die europäische Verordnung EU 261/2004 Reisende der Europäischen Union schützt, indem sie ein Rechtsrahmen für die Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen bei verspäteten oder annullierten Flügen bereitstellt. Das Ausmaß des Anspruchs auf Entschädigung richtet sich nach der Dauer und Art des Flugs. Abhängig von der jeweiligen Airline unterscheiden sich die Verfahren zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche. Sie können sich auch an eine spezialisierte Entschädigungs- und Beratungsplattform wie Allright.de wenden, um professionelle Unterstützung beim Erhalt Ihrer Entschädigung zu erhalten.
Damit ist die europäische Fluggastrechteverordnung EU 261/2004 ein wichtiger Schutzmechanismus für Passagiere der Europäischen Union und es lohnt sich, sich mit dem Thema zu beschäftigen, um Ihr Recht auf Entschädigung durchzusetzen.
