Foto: 2022 Stadtvermessungsamt Frankfurt a. M.
Vorbei die Zeit, in der die E-Scooter keinen festen Platz im Stadtbild hatten: Die Stadt Frankfurt weist sukzessive feste Abstellflächen für E-Scooter aus. Ein kleiner Abschnitt in der Baseler Straße – gegenüber des Hauptbahnhofs – wurde bereits markiert, nun geht es im erweiterten Innenstadtbereich weiter. Je Anbieter dürfen dort ab Montag, 4. April, maximal 1000 E-Scooter bereitgestellt werden. Dies gilt für den Bereich, der im Norden und Osten durch den Alleenring, im Süden durch den Lokal- beziehungsweise Südbahnhof und im Westen durch den Hauptbahnhof sowie in der Verlängerung durch die Friedrich-Ebert-Anlage sowie die Senckenberganlage begrenzt ist. Ergänzend kommt die Berger Straße hinzu, die aus dem beschriebenen Gebiet herausragt. Voraussetzung für das Anbieten der E-Scooter ist nun, dass die Betreiberfirmen vorab einen entsprechenden Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis stellen. „Mit der Regelung gehen wir wirksam gegen das Chaos auf Frankfurts Straßen und Plätzen vor. Die Zahl der E-Scooter zu beschränken, unterstützt das ganz grundsätzlich. Den größeren Nutzen versprechen wir uns aber von den markierten Abstellflächen, die den E-Scootern den nötigen Raum geben werden“, sagt Majer. Und ergänzt: „Diese einzurichten ist die weitaus größere und aufwändigere Aufgabe, da die Flächen gefunden, geräumt und markiert werden müssen. Ich bitte um Verständnis, dass dies eine längere Zeit in Anspruch nehmen wird.“ Im Umkreis von 100 Metern der eigens für die E-Scooter ausgewiesenen Abstellflächen dürfen keine E-Scooter abgestellt werden.
Das Wichtigste im Überblick
E-Scooter dürfen ausschließlich so genutzt und abgestellt werden, dass sie Dritte weder gefährden noch behindern. Zudem darf die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt werden.
In diesen Bereichen sind Beginn und Beendigung des Mietvertrages nicht erlaubt:
- Fußgängerzonen
- Mainbrücken
- Straßenbrücken
- Straßenbegleitgrün (etwa Mittelstreifen, Baumscheiben, Grünflächen im Straßenraum)
- Park- und Grünanlagen
- Wald-, Natur- und Landschaftsschutzgebiete
- Spielplätze
- Friedhöfe
- Im Umkreis von 100 Metern um die eigens für die E-Scooter ausgewiesenen Abstellflächen