Lebensversicherungen verlieren in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung – Grund dafür ist insbesondere die schlechte Zinslage, aber auch hohe Abschluss- und Verwaltungskosten spielen eine wichtige Rolle. Hinzu kommt die fehlende Flexibilität in vielen Versicherungsverträgen. Durch ein maßgebendes Lebensversicherung BGH Urteil aus dem Jahr 2014 haben Sie die Möglichkeit, Ihre Lebensversicherung viele Jahre nach dem Abschluss rückabzuwickeln. Dabei winkt eine Auszahlung, die deutlich über dem Rückkaufswert bei Kündigung liegt!
Was steckt hinter dem Lebensversicherung BGH Urteil aus 2014?
In seinem Lebensversicherung BGH-Urteil hat das oberste Bundesgericht erstmals ausführlich zu den Voraussetzungen des „ewigen Widerrufes“ von Versicherungsverträgen Stellung genommen. Die Klägerseite war der Auffassung, die vom Versicherer genutzte Widerrufsbelehrung habe nicht den gesetzlichen Anforderungen an ebendiese Belehrung entsprochen. Eine wirksame Widerrufsbelehrung ist allerdings Voraussetzung für Beginn und Ende der Widerrufsfrist.
Damit konnte die Frist im vorliegenden Fall weder begonnen noch rechtzeitig enden. Eine Vorschrift im VVG, nach der eine unwirksame Widerrufsbelehrung maximal zu einer einjährigen Widerrufsfrist führt, wurde bereits zuvor vom EuGH für europarechtswidrig und damit nichtig erklärt.
Hieraus resultierte das aus dem Lebensversicherung BGH Urteil aus 2014 hervorgegangene „ewige Widerrufsrecht“. Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer, die vom Versicherungsunternehmen nur unzureichend oder gar nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt wurden, haben ein zeitlich unbefristetes Recht, den Vertrag rückwirkend aufzulösen. Das gilt auch bei fehlender oder nicht zugestellter Widerrufsbelehrung.
Eine solche Belehrung ist beispielsweise in folgenden Fällen unwirksam:
- Unvollständigkeit: In der Belehrung fehlen bestimmte rechtlich vorgeschriebene Hinweise, etwa auf den Beginn oder auf das Ende der Frist, die Form des Widerrufs oder die Rechtsfolgen desselben
- Fehlender Fettdruck: Die Widerrufsbelehrung ist nicht gut sichtbar und deutlich hervorgehoben, sondern „verschwindet“ in einem größeren Fließtext
- Rechtliche Fehler: In der Widerrufsbelehrung sind rechtliche Fehler vorhanden, der Versicherer nennt etwa eine falsche Dauer der Widerrufsfrist
Sind Sie betroffen, sollten Sie Ihren Vertrag auf Grundlage des Lebensversicherungs-BGH-Urteils aus 2014 rechtlich ausgiebig prüfen lassen. Möglicherweise besteht auch in Ihrem Fall die Möglichkeit eines „ewigen Widerrufs“ der Police.
Lebensversicherung BGH Urteil: Diese Vorteile hat der Widerruf für Sie!
Als Kundin oder Kunde verlieren Sie durch die Kündigung Ihrer Lebensversicherung in der Regel viel Geld. Denn die Abschluss- und Verwaltungskosten, die der Versicherer vom Vertragsvermögen abziehen kann, übersteigen häufig die bis zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigung erzielten Überschüsse und Zinsen. Hinzu kommt bei vielen Versicherungsgesellschaften die Stornopauschale – eine Kündigungsgebühr, die ebenfalls vom Vertragsvermögen abgezogen wird.
Ohne das Lebensversicherung BGH Urteil aus 2014 erzielen Kunden durch die Kündigung ihrer Police also häufig einen spürbaren Verlust. Je nach Höhe des Vertragsvermögens, der Kosten und der Stornopauschale beläuft sich dieser schnell auf mehrere tausend oder gar zehntausend Euro!
Mit dem „ewigen Widerruf“ sparen Sie hier bares Geld und sichern sich eine höhere Auszahlung. Denn das Versicherungsunternehmen muss das gesamte Vertragsvermögen, einschließlich aller Überschüsse und Zinsen, in voller Höhe auszahlen. Außerdem ist der Abzug von Kosten unzulässig, sodass alle Abschluss-, Verwaltungs- und Stornogebühren wegfallen. Im Ergebnis liegt die Auszahlung schnell im fünfstelligen Bereich über dem Rückkaufswert bei einer Kündigung!
Nutzen Sie die Vorteile des ewigen Widerrufes und lassen Sie den Vertrag prüfen!
Der „ewige Widerruf“ ist für Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer eine echte Chance, einen eigentlich nicht mehr gewünschten oder unrentablen Vertrag mit erheblichem Gewinn aufzulösen. Anders als bei der Kündigung, profitieren Sie durch das Lebensversicherung BGH Urteil aus 2014 von umfangreichen Gewinnen, weil der Versicherer keine Kosten zum Abzug bringen darf.
Lassen Sie Ihre Lebensversicherung daher noch heute von einem erfahrenen Anwalt für Versicherungsrecht prüfen und sichern Sie sich durch das Lebensversicherungs-BGH-Urteil die maximal mögliche Auszahlung!