
Während der Corona-Krise war der Steuersatz für Restaurant- und Verpflegungsleistungen auf 7 Prozent gesenkt worden. Damit sollten Gastronom:innen in der Krise unterstützt werden. Die Regelung soll nun Ende 2023 auslaufen. Eine schwierige Situation für Gastronom:innen, die eh schon mit allerlei Schwierigkeiten zu kämpfen haben wie beispielsweise den Mitarbeitermangel. Gilt es nun die Speisekarten neu zu schreiben? Die Preise wieder an den Steuersatz von 19 Prozent anzugleichen wie vor der Pandemie, was nichts anderes bedeuten würde als erhöhte Preise? Ausgenommen sind Getränke, bei denen der ermäßigte Steuersatz nie gegriffen hatte. Es wird also teurer. So wie fast alles in Zeiten einer Rezension. Ob sich die Konsument:innen dann in gleicher Häufigkeit den Italiener, das Asia-Restaurant oder die Äpplerkneipe werden leisten können? Fraglich. Ein Lichtblick für die gebeutelte Branche und alle, die Restaurantbesuche zu schätzen wissen: SPD-Chefin Saskia Esken plädiert für die Beibehaltung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes von 7 Prozent auf Speisen in der Gastronomie und zieht damit mit der CDU gleich. Apropos 7 Prozent. Wer sich wunderte, dass die Rechnung im Restaurant nach der Steuersatzsenkung nicht geringer ausfiel: Die meisten Gastronom:innen gaben die netten 7 nicht an die Kund:innen weiter, sondern konnten eine höhere Gewinn-Marge erzielen und sich somit besser absichern.