
Die Gastronomie gehört zu den am schwersten von der Corona-Pandemie getroffenen Bereichen. Die Schrittweise Lockerung der Maßnahmen sind für viele Gastronomen aber nicht ausreichend. Viele stehen vor dem finanziellen Ruin. Frizz das Magazin Frankfurt verzichtet in diesem Monat auf die Restaurantbesprechungen und beleuchtet stattdessen die Situation der Frankfurter Gastronomen.
Als die Wirtschaftsminister der Länder gemeinsam mit Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) Anfang Mai die bundesweite Wiedereröffnung des Gastgewerbes beschlossen hatten, war die Freude zunächst groß. Zunehmend wich die Freude aber der Skepsis: Zu Groß sind die Auflagen für viele Betreiber, die teilweise gerade einmal ein Drittel der Kapazität nutzen dürfen. Ein weiteres Problem ist der Regelungs-Flickenteppich als Folge der föderalen Ordnung in Deutschland: Fast jedes Bundesland hat seinen eigenen Masterplan in der Krise. In Hessen beschloss das Corona-Kabinett, dass ab dem 15. Mai die Restaurants wieder öffnen dürfen – auch die Innenräume der Lokale, das aber unter erheblichen Einschränkungen.
Auch Übernachtungen in Pensionen, Hotels und Ferienwohnungen sind seitdem wieder erlaubt. Ein großes Problem stellen in der Mainmetropole die hohen Mieten dar. Um diese bezahlen zu können, mussten die Gastronomen bereits vor Corona den Platz optimal nutzen. Bis zum 5. Juni darf allerdings pro fünf Quadratmeter nur ein Gast bewirtet werden. Eine Ausnahme gilt für Familien, Haushaltsmitglieder oder Mitglieder zweier Hausstände. Darüber hinaus müssen die Gäste persönliche Daten für die Gesundheitsämter für den Fall hinterlegen, dass es zu Infektionsfällen in dem jeweiligen Betrieb zum Besuchszeitpunkt kommt. Dieser immense bürokratische Aufwand ist der Preis für die Lockerungen. Der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) sieht die Maßnahmen als „großen Schritt“ und betont zugleich „wir sind immer noch in der Pandemie.“ Deshalb gelte die neue Verordnung vorerst nur bis zum 5. Juni. „Der Zuwachs an Freiheit setzt immer ein Vertrauen in die Bevölkerung voraus“.
Gegenwind für die Politik
Die Initiative Gastronomie Frankfurt (IGF), ein Zusammenschluss von 100 Restaurants, Bars und Lokalen in Frankfurt und Offenbach, ist hingegen wenig begeistert von der konkreten Ausgestaltung der Lockerungen in Hessen. So gibt der Vorsitzende Madjid Djamegari zu bedenken, dass „mit den aktuellen Vorschriften für die Wiedereröffnung der Gastronomie in Hessen die Politik die Chance verspielt, der Gastronomie mit einem tragfähigen Konzept einen wirtschaftlich vertretbaren Restart zu ermöglichen“. Die IGF sieht sich im bundesweiten Vergleich im Hintertreffen, denn während andere Bundesländer auf reine Abstandsregeln setzen, hat Hessen eine pauschale Obergrenze für die Anzahl der Gäste, die in einem Raum bewirtet werden dürfen. „Wenn ich 100 Quadratmeter Fläche habe, dann darf ich maximal 20 Gäste bewirten“, erklärt Thomas Klüber („Oosten“, „Walden“ und Café Utopia“). Und macht eine einfache Rechnung auf: Sitzt eine Familie mit drei Kindern an einem Tisch in dem 100 Quadratmeter großen Restaurant, dann dürfen auf den restlichen 95 Quadratmetern nur noch 15 Gäste bewirtet werden. „Das erschließt sich uns nicht“, sagt Klüber. Auf dieser Basis könne es keinen Neustart der Gastronomie geben, „nur ein langsames Dahinscheiden“. Dabei seien die „aufwändigen, aber sinnvollen Hygienemaßnahmen, die Schulung der Mitarbeiter hinsichtlich der Corona-Verhaltensregeln und die Erfüllung der Abstandsregeln“ laut Djamegari noch nicht einmal das Problem. „Es fehlt die wirtschaftliche Perspektive für einen Neustart, insbesondere aufgrund der ‚Fünf-Quadratmeter-Regel‘, der fehlenden verbindlichen Perspektiven und des nach wie vor nicht beschlossenen, aber dringend benötigten Rettungsschirmes für die Branche“. Von der Politik fordern die Gastronomen eine klare Perspektive: „Fahren auf Sicht war in den ersten Wochen sicherlich richtig, für die Zukunft braucht es aber nun einen Fahrplan“, sagt James Ardinast vom IGF-Vorstand. Gerade die Angestellten hingen derzeit völlig in der Luft: „Unsere Mitarbeiter, die seit zwei Monaten mit 60 Prozent ihres Netto-Einkommens auskommen müssen, verlangen zu Recht Auskunft darüber, wie es weitergeht.“ Bisher konnte sich die Politik nur auf eine Absenkung der Umsatzsteuer auf Speisen ab dem 1.7.2020 befristet bis zum 30.6.2021 auf 7 Prozent und Erleichterungen bei der Verlustverrechnung einigen. Für eine dauerhafte Rettung des gastronomischen Angebots dürfte das allerdings kurz und mittelfristig kaum ausreichen.