Die Mieten sind in der Regel sowieso schon hoch – flattert dann noch eine Erhöhung ins Haus, reagieren die meisten Mieter mit Unverständnis. Wer sich übers Ohr gehauen fühlt und genau wissen möchte, wie hoch die örtliche Vergleichsmiete denn tatsächlich ist, kann sie im sogenannten Mietspiegel einsehen. Diese Übersicht wird von Städten, Interessenvertretern oder Immobilienportalen erstellt und dient normalerweise Vermietern als Argument für eine Mieterhöhung. Doch auch für Mieter kann ein Vergleich der ortsüblichen Miete vorteilhaft sein. Denn gemäß der im Juli 2015 eingeführten Mietpreisbremse sind Mieten, die mehr als zehn Prozent über dem örtlichen Durchschnitt liegen, nicht mehr erlaubt.
Mietspiegel 2016 für Wohnungen in Frankfurt
Laut dem im April 2016 veröffentlichten Mietspiegel für Frankfurt liegen die Mieten für folgende Wohnungsgrößen durchschnittlich bei diesen Preisen:
30 m²: durchschnittlich 15,32 € pro m²
60 m²: durchschnittlich 12,80 € pro m²
100 m²: durchschnittlich 13,90 € pro m²
Am teuersten sind Wohnungen in der Altstadt: Dort beträgt die durchschnittliche Miete 20,17 € pro m². Am wenigsten muss man in Unterliederbach bezahlen. Dort kostet der Quadratmeter weniger als die Hälfte einer Altstadt-Miete, nämlich nur 9,69 €. Im Durchschnitt liegt der Mietpreis in Frankfurt bei 13,88 € pro m² – das ist knapp doppelt so hoch wie der gesamtdeutsche Mittelwert. Höhere Mieten werden lediglich in München verlangt. Weitere Informationen zum Frankfurter Mietspiegel sind hier einsehbar. Hinweis: Bei den angegebenen Werten handelt es sich immer um die Kaltmiete.
Mietwohnung kündigen
In den Großstädten sind bezahlbare Mietwohnungen rar – die Kündigung des bestehenden Mietvertrags will also gut überlegt sein. Manchmal sind die Gründe allerdings zwingend: etwa ein Arbeitsplatzwechsel, dauerhafter Stress mit den Nachbarn oder Familienzuwachs. Die Frist für eine ordentliche Kündigung beträgt drei Monate, beginnend am jeweils 3. Werktag, wobei Samstage als Werktage gelten. Möchte man seine Wohnung also zum 31. November verlassen, muss die Kündigung spätestens am 3. September beim Vermieter eintreffen. Ist einer der ersten drei Tage ein Sonn- oder Feiertag, reicht auch der 4. September. Erreicht die Kündigung den Vermieter später, läuft die Frist erst ab dem 3. des Folgemonats. Einen Ratgeber mit weiteren Details, wie eine Mietwohnung zu kündigen ist, sowie mit Infos zu Sonderkündigungsrechten und den Mindestanforderungen an das Kündigungsschreiben finden Sie bei Volders.
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